Antrag Eigenheimzulage
Erhalten Sie mit dem Antrag auf Eigenheimzulage eine Prämie
Wird rechtzeitig den Antrag auf Eigenheimzulage stellt, kann als Hauseigentümer Geld vom Staat bekommen. Den Zuschuss gibt es acht Jahre lang.
Die Eigenheimzulage bietet dem Bauherren oder Erwerber einer eigen genutzten Wohnung die Möglichkeit, über einen Zeitraum von acht Jahren regelmäßig Geld vom Staat zu bekommen. Um in den Genuss der Eigenheimzulage gelangen zu können, muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt und an das Finanzamt geschickt werden. Bestandteile der Eigenheimzulage sind der Fördergrundbetrag sowie die Kinderzulage. Auch wenn keine Einkommenssteuer gezahlt wird, kann man dennoch die Eigenheimzulage bekommen; sie wird unabhängig vom Einkommenssteuerverfahren behandelt.
Vom Finanzamt wird die Zulage für den gesamten Zeitraum der Förderung festgesetzt, vorrausgesetzt der Antrag auf Eigenheimzulage wurde regelkonform gestellt. Man erhält den Zuschuss für das Förderjahr, in dem der Antrag gestellt wurde, innerhalb eines Monats der Zulagen-Festsetzung. In den darauf folgenden Jahren wird die Eigenheimzulage zum 15. März des jeweiligen Jahres überwiesen.
Für den Antrag auf Eigenheimzulage werden zunächst die Verhältnisse erfasst, das heißt die Bemessungsgrundlage, Anzahl der Kinder im Haushalt, Bezug der Wohnung usw. Sollten sich im Laufe des Förderzeitraums Veränderungen ergeben, z. B. die Geburt eines weiteren Kindes, kann ein Antrag auf Neufestsetzung der Eigenheimzulage gestellt werden. In diesem Fall wird der Zuschuss natürlich erhöht.
Das Gegenteil kann selbstverständlich auch eintreten. Man ist verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage vermindert wird oder gar erlischt. Das trifft vor allem dann zu, wenn die Wohnung vermietet oder verkauft wird oder für ein Kind kein Kindergeld bzw. Freibetrag mehr bezogen wird; denn die Zulage kann nur für den Zeitraum gewährt werden, in dem Sie die Wohnung tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder sie einem Angehörigen unentgeltlich überlassen.
Unverheiratete erhalten die Eigenheimzulage lediglich für eine Wohnung bzw. einen Anteil daran. Erfolgt ein Wohnungsanbau oder Erweiterungsanbau, wird in diesem speziellen Fall auch nur ein Objekt gefördert. Eheleute, die zusammen leben, können die Wohneigentumsförderung für zwei Objekte beantragen. Die Wohnung, in der die Ehegatten gemeinsam leben, gilt hier als ein Objekt, vorausgesetzt die Ehegatten sind nicht geschieden oder leben getrennt. Die Möglichkeit für Ehegatten, die Förderung für zwei Objekte zu beantragen, schließt aber die Förderung von zwei in räumlichem Zusammenhang stehende Objekte aus. Den Antrag auf Eigenheimzulage kann man beim Finanzamt bekommen bzw. aus dem Internet herunterladen.
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